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Pauschalen für Gesellschafter ohne Rechtsschutzversicherung

Bei einem gemeinsamen Vorgehen mehrerer Gesellschafter können die Anwälte mit Pauschalhonoraren arbeiten, die weit niedriger sind als die gesetzliche Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach dem RVG liegt als Bemessungsgrundlage der Gegenstandswert - hier die Höhe der Beteiligung -zugrunde. Die Pauschalvergütungsvereinbarung gilt nur für den Fall, dass keine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung erteilt wird. Liegt die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vor, rechnen die Anwälte die Tätigkeit nach RVG ab.

Pauschale - Gesellschaftsrechtliche Betreuung für Mitglieder der Aktionsgemeinschaft

Nach § 49 b Abs. 5 BRAO sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen, dass alle unsere Gebühren sich nach dem Gegenstandswert berechnen.

Beispielrechnung Gebühren:

Gesellschaftsbeteiligung
bis:
gesetzliche Gebühr (1,5)
nach RVG:
abzüglich Rabatt: Pauschale: + € 20,- Auslagen
+ 19 ,% MwSt. = Brutto-/Gesamtbetrag
DM 30.000 € 849,00 (netto) - 40 % = € 509,40 € 629,99 
DM 40.000 € 969,00 (netto) - 40 % = € 581,40 € 715,67 
DM 60.000 € 1.245,00 (netto) - 40 % = € 747,00 € 912,73 

In dem Gesamtbetrag sind €  20,00 Euro Auslagenpauschale sowie die  gesetzlicher Mehrwertsteuer enthalten!

€ 747,00 netto zzgl. Auslagen (€ 20,-) zzgl. 19 % MwSt. (€ 145,73), insgesamt € 912,73 (brutto) ist der Höchstsatz / dieser gilt auch für alle Beteiligungen über DM 60.000!

Rechtsverfolgung gegen Bank und / oder Projektbeteiligte:

a.) Einzelfallprüfung des Sachverhalts:

  • Prüfung und Auswertung der individuellen Unterlagen und Informationen des einzelnen Anlegers
  • Auswertung der fondsspezifischen Unterlagen im Hinblick auf eine arglistige Täuschung der Anleger
  • Vornahme der Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung sowie Führung des individuellen Schriftverkehrs mit der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.
  • Rechtliche Aufarbeitung des Einzelfalls
  • Unterrichtung des Anlegers über das Ergebnis der anwaltlichen Einzelfallprüfung.

 

Es ist in jedem Fall für den Anleger sinnvoll, eine rechtliche Aufarbeitung des Einzelfalls vornehmen zu lassen.

Pauschalangebot für Einzelfallprüfung: € 150,00 (netto) + 19 % MwSt. (€ 128,50) = € 178,50 (brutto). Wenn nach der Prüfung die Rechte außergerichtlich geltend gemacht werden, dann wird die Pauschale von € 150,00 (netto) + 19 % MwSt. angerechnet.

b.) Rechtsverfolgung - außergerichtlicher Schriftverkehr und Verhandlungen:

Falls die Einzelfallprüfung zum Ergebnis führt, dass Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegeben sind, kann der Anleger die Anwälte mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. Die genauen pauschalierten Gebühren werden schriftlich bekannt gegeben, sobald feststeht welches Vorgehen am sinnvollsten ist.