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*) aus dem deutschen Festnetz
Bei einem gemeinsamen Vorgehen mehrerer Gesellschafter können die Anwälte mit Pauschalhonoraren arbeiten, die weit niedriger sind als die gesetzliche Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach dem RVG liegt als Bemessungsgrundlage der Gegenstandswert - hier die Höhe der Beteiligung -zugrunde. Die Pauschalvergütungsvereinbarung gilt nur für den Fall, dass keine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung erteilt wird. Liegt die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vor, rechnen die Anwälte die Tätigkeit nach RVG ab.
Nach § 49 b Abs. 5 BRAO sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen, dass alle unsere Gebühren sich nach dem Gegenstandswert berechnen.
Beispielrechnung Gebühren:
| Gesellschaftsbeteiligung bis: |
gesetzliche Gebühr (1,5) nach RVG: |
abzüglich Rabatt: | Pauschale: | + € 20,- Auslagen + 19 ,% MwSt. = Brutto-/Gesamtbetrag |
| DM 30.000 | € 849,00 (netto) | - 40 % = | € 509,40 | € 629,99 |
| DM 40.000 | € 969,00 (netto) | - 40 % = | € 581,40 | € 715,67 |
| DM 60.000 | € 1.245,00 (netto) | - 40 % = | € 747,00 | € 912,73 |
In dem Gesamtbetrag sind € 20,00 Euro Auslagenpauschale sowie die gesetzlicher Mehrwertsteuer enthalten!
€ 747,00 netto zzgl. Auslagen (€ 20,-) zzgl. 19 % MwSt. (€ 145,73), insgesamt € 912,73 (brutto) ist der Höchstsatz / dieser gilt auch für alle Beteiligungen über DM 60.000!
a.) Einzelfallprüfung des Sachverhalts:
Es ist in jedem Fall für den Anleger sinnvoll, eine rechtliche Aufarbeitung des Einzelfalls vornehmen zu lassen.
Pauschalangebot für Einzelfallprüfung: € 150,00 (netto) + 19 % MwSt. (€ 128,50) = € 178,50 (brutto). Wenn nach der Prüfung die Rechte außergerichtlich geltend gemacht werden, dann wird die Pauschale von € 150,00 (netto) + 19 % MwSt. angerechnet.
b.) Rechtsverfolgung - außergerichtlicher Schriftverkehr und Verhandlungen:
Falls die Einzelfallprüfung zum Ergebnis führt, dass Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegeben sind, kann der Anleger die Anwälte mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. Die genauen pauschalierten Gebühren werden schriftlich bekannt gegeben, sobald feststeht welches Vorgehen am sinnvollsten ist.