Anleger der Cumulus-/Imperialfonds sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Das bedeutet hinsichtlich der Haftung:
- Sie haften gegenüber Dritten (gemäß §§ 171 I, 172 IV HGB)
- Diese Haftung ist bis zur Höhe der Hafteinlage beschränkt
- Es besteht keine Haftung, wenn die Einlage tatsächlich geleistet wurde
- Aber: Die Haftung lebt u.a. wieder auf, soweit die Einlage an Sie zurückbezahlt
- wurde (z.B. durch Ausschüttung von Liquidität, anstatt Ausschüttung von Gewinn)
- Keine Möglichkeit, Gesellschaftsanteile zu veräußern, da es keinen funktionierenden Zweitmarkt gibt
- Nach dem Gesellschaftsvertrag werden alle nicht anwesenden und auch nicht durch Vollmacht vertretenen Gesellschafter von der Geschäftsführung vertreten.